Beschreibung
Die Stadt Coburg ist als zuständige Behörde nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) für die Aufsicht über die Alten- und Pflegeheime, sowie über die Einrichtungen für behinderte Erwachsene zuständig.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung fallen auch unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Parallel dazu wurde die Bezeichnung Heimaufsicht durch den Begriff Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA ersetzt.
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz hat den Schutz der BewohnerInnen zum Ziel. Somit ist die FQA bestrebt die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen vor Beeinträchtigungen zu schützen und deren Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung zu wahren und zu fördern. Ferner soll die Mitwirkung und die Mitbestimmung der BewohnerInnen und deren bestmögliche Betreuung und Pflege gesichert werden. Dazu führt die FQA Prüfungen der Einrichtungen durch, wobei Beratung und Hilfe im Vordergrund stehen. Bei den Prüfungen wird von einem ganzheitlichen Prüfansatz ausgegangen.
Mitarbeiter/innen
Produkte und Dienstleistungen
Gliederung
- Referat 3 - Referat für Soziales, Bildung und Kultur
- Sozial- und Versicherungsamt
- Verwaltung, soziale Einrichtungen
- Assistenz, Obdachlose, Schwerbehinderte, Sammlungen, Stiftungen
- Servicebüro und Coburg-Pass
- Rechenstelle, Spenden
- Ermittlungsstelle
- Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen- Qualitätsmanagement und Aufsicht - FQA
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Haushaltsverwaltung und Betreuung, dezentrale Unterkünfte
- Koordinator*in zur Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
- Sozialplanung, Investitionsförderung, Sozialsenat, Seniorenbeirat, Seniorenarbeit, Behindertenarbeit
- Verwaltung, soziale Einrichtungen
- Sozial- und Versicherungsamt