Die Kontaktstelle Selbsthilfe der Stadt Coburg ist seit Oktober 1987 eine Einrichtung der Stadt Coburg mit dem Ziel, ein selbsthilfefreundliches Klima zu schaffen. Mit dieser Anlaufstelle soll es Menschen erleichtert werden, sich in Selbsthilfegruppen zusammenzufinden und Probleme selbst in die Hand zu nehmen.
Termine vergeben wir zu den genannten Öffnungszeiten, oder individuell nach Vereinbarung.
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Leistungen & Aufgaben
Die Kontaktstelle Selbsthilfe
berät und informiert Menschen, die sich für die Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe interessieren.
vermittelt Interessierte an Selbsthilfegruppen, andere Verbände, auch überregionale, sowie an professionelle Dienste.
unterstützt Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen, z.B. Kontakte zu Gleichbetroffenen herstellen, Organisation der ersten Gruppentreffen, etc.
organisiert und moderiert Gesamttreffen für Selbsthilfegruppen.
berät Selbsthilfegruppen bei gruppeninternen Schwierigkeiten und Krisen.
führt Informationsveranstaltungen zu Selbsthilfethemen durch und betreibt Presse- und Medienarbeit, um die Selbsthilfearbeit bekannter zu machen.
stellt Kontakte zu Fachkräften und professionellen Helfern her und vermittelt zwischen diesen und den Selbsthilfegruppen.
hilft, Informationsmaterial zu beschaffen und zu verteilen und organisiert Weiterbildungsmaßnahmen für Mitglieder von Selbsthilfegruppen.
berät Selbsthilfegruppen bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, z.B. beim Schreiben von Texten oder beim Gestalten von Handzetteln und Plakaten.
hilft Selbsthilfegruppen, geeignete Räume für ihre Gruppentreffen zu finden.
Alle Beratungsdienste der Kontaktstelle sind kostenlos. Eine anonyme Kontaktaufnahme mit der Kontaktstelle Selbsthilfe ist möglich. Es werden keine persönlichen Daten erfragt oder erfasst.
Regionaler Runder Tisch Coburg
Bewerbung als Selbsthilfevertreterin und Selbsthilfevertreter am Regionalen Runden Tisch Coburg für die Amtszeit 2024 – 2027
Seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Regionale Runde Tische abgewickelt. Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor. Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:
LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg
Wer als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchte meldet sich bitte schriftlich mit der Bewerber-Erklärung bei der Spitzenorganisation, der die Gruppe angehört. Gruppen, die keinem Dachverband oder Verein angehören, sogenannte „freie Gruppen“ richten Ihre Bewerbung an SeKo Bayern e.V. Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2023 eingereicht werden. Voraussetzung für eine Bewerbung, Rechte und Pflichten der Selbsthilfevertreter*innen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Ablauf des Benennungsverfahrens 2023.“
Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen
Seit 2009 gibt es in Bayern ein einheitliches Förderverfahren für die finanzielle Unterstützung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V.
Am Runden Tisch Coburg sind die Mitgliedskrankenkassen, die Kontaktstelle Selbsthilfe der Stadt Coburg und gewählte Vertreter*innen der Selbsthilfegruppen beteiligt.
Das Einzugsgebiet des Runden Tisches Coburg umfasst Selbsthilfegruppen aus Coburg, Lichtenfels, Kronach, Kulmbach und Bayreuth.
Durch den Runden Tisch werden gleiche Chancen und eine bedarfsgerechte Verteilung sichergestellt.
Zusätzliche Anträge an die beteiligten Krankenkassen sind nicht notwendig, da sie an den Runden Tisch weitergeleitet werden.
Wir beraten Sie:
bei Erst- bzw. Wiederholungsanträgen
beim Ausfüllen des Antrages und des Verwendungsnachweises
und bieten:
Informationsveranstaltungen und Sprechstunden zum Förderverfahren
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten mit aktuellen Merkblättern und Antragsformularen