* 25. September 1648
† 16. September 1764
Schätzungsweise 300 souveräne Staaten sind 1648 aus dem Westfälischen Frieden hervorgegangen und bilden nun das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. In der Mitte Deutschlands liegen die Sächsischen Herzogtümer, von denen viele kaum größer als ein heutiger Landkreis sind. Deshalb verwundert es nicht, dass die Regentschaft zwischen den Nachbarn oft wechselt und es mindestens genau so oft zu Erbstreitigkeiten kommt. Irgendwie sind ja fast alle Edelleute miteinander verwandt. Manche der Kleinstaaten werden sogar gleich von zwei Gebietern verwaltet. So auch das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld am Ende des 18. Jahrhunderts.
Franz Josias, der von 1729 bis 1764 Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld ist, erblickt 1697 in Saalfeld das Licht der Welt. Er ist der Sohn des Herzogs Johann Ernst von Sachsen-Saalfeld und Charlotte Johanna, Tochter des Grafen Josias von Waldeck. Nach dem Tode seines Vaters am 17. Dezember 1729 übernimmt Franz Josias die Regierungsgeschäfte. Allerdings hat er nicht allein das Sagen, sondern muss die Macht mit seinem Halbbruder Christian Ernst teilen.
Das Testament des Vaters hat die Doppelspitze festgeschrieben. Weil Christian Ernst nicht standesgemäß geheiratet hatte - er verliebt sich in Christiane Friederike von Koß, die Tochter des Saalfelder Forstmeisters – macht ihm der jüngerer Halbbruder Franz Josias die Erbfolge streitig. Deshalb bestimmt der Vater der beiden am 14. Oktober 1724 die gemeinsame Regierung, was im Jahre 1729, nach dem Tod des Herzogs, in die Tat umgesetzt wird. Christian Ernst bezieht seine Residenz in Saalfeld und Franz Josias übersiedelte auf die Veste Coburg.
In die Regierung der Brüder fällt die Beilegung des "Coburg-Eisenberg-Römhilder Erbstreits", wodurch die Linie Saalfeld die Ämter Coburg, Rodach, Mönchröden sowie das halbe Amt Neuhaus erhält und den Namen Sachsen-Coburg-Saalfeld annimmt. Als Christian Ernst 1745 in Saalfeld kinderlos stirbt, übt Franz Josias die Regierungsgeschäfte fortan alleine aus. Bereits 1733 führt er die Primogenitur im Sachsen-Coburg-Saalfeld ein. Sie besagt, dass nach dem Tod eines Regierenden Herzogs die Regierungsgeschäfts auf den jeweils Erstgeborenen übergehen. Damit herrscht wieder eine klare Erbfolge.
In diese Zeit fällt auch die Vormundschaft, die Franz Josias für das Fürstentum Weimar übernimmt. Weil der dortige Erbprinz Konstantin beim Tod von Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar (1748) noch nicht volljährig ist, verwaltet der Coburger Herzog den Weimarer Landesteil mit. 1755 fällt die Verantwortung für Weimar dann an den Erbprinzen zurück.
Franz Josias wird als Landesvater beschrieben, dem das Wohl seiner Untertanen und die Rechte des eigenen Hauses sehr am Herzen gelegen haben. Offenbar ist er auch wirtschaftlich erfolgreich. Die Einkünfte des Landes Coburg-Saalfeld werden beim Tod von Franz Josias mit mehr als 112 000 Gulden angegeben. Ein erkleckliches Sümmchen für die damalige Zeit.
Der Herrscher des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld heiratet am 2. Februar 1723 Prinzessin Anna Sophia, Tochter des Fürsten Ludwig Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt, die nach dem Tod ihres Gemahls das Schloss Römhild zu ihrem Witwensitz wählt. Gemeinsam hat das Paar vier Söhne: Ernst Friedrich, geboren am 8. März 1724, Johann Wilhelm, geboren am 16. März 1726, Christian Franz, geboren 20. Januar 1730, und dem später so berühmt gewordenen Feldherrn Friedrich Josias. Von den vier Töchtern überlebten nur zwei die Eltern, nämlich Charlotte Sophie, geboren am 27. September 1731, gestorben am 2. August 1810 als Herzogin von Mecklenburg-Schwerin, und Friederike Karoline, geboren am 24. Juni 1735, gestorben am 18. Februar 1791.