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Stadt Coburg

Stolperstein

Hermine Kohn, geb. Kirschner

Inhalt

  1. Biographie
  2. Leben in Skupsch
  3. Heirat
  4. Wachsender Antisemitismus
  5. NS-Zeit
  6. Deportation und Ermordung
Verlegeort des Stolpersteins

Biographie

Stolperstein für Hermine Kohn (ki-bearbeitet)

Hermine Kohn, geb. Kirschner kam am 12. Juni 1878 in Skupsch (tschechisch: Skupeč) in Böhmen zur Welt.[1] Ihre Eltern waren Jakob Kirschner und Julie Kirschner, geb. Rindskopf.

Leben in Skupsch

Der Ort Skupsch wurde erstmals im Jahr 1364 urkundlich erwähnt. Im Jahr 1783 erstellte die Königsstadt Pilsen ein Verzeichnis aller steuerpflichtigen jüdischen Einwohner der Region. In Skupsch lebten zu dieser Zeit neun jüdische Familien mit insgesamt etwa 42 Personen. Sie waren unter anderem als Kaufleute, Metzger, Ziegenhändler, Textilhändler und Lehrer tätig. Bis 1838 stieg die Zahl auf 17 jüdische Familien. In dieser Zeit bestand im Ort eine jüdische Schule sowie eine Synagoge, die erstmals 1837 urkundlich belegt ist.[2] Hermine Kohn verbrachte ihre Jugend in Skupsch.

Heirat

Wohnhaus der Familie Kohn an der Mohrenstraße

Hermine Kirschner heiratete am 20. August 1901 in Pilsen den Kaufmann Siegfried Kohn (Öffnet in einem neuen Tab).[3] Er war ebenfalls Jude und wurde am 25. März 1873 in Scheibenradisch (tschechisch: Okrouhlé Hradiště)  in Böhmen geboren. Seine Eltern waren Jakob Kohn und Lorie Kohn, geb. Rindskopf. 

Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: die Tochter Herta, geboren am 3. September 1902, die Tochter Ilse (Öffnet in einem neuen Tab), geboren am 16. März 1906, sowie der Sohn Justin, geboren am 6. Januar 1913. Von den drei Kindern erreichte lediglich Ilse das Erwachsenenalter.[4]

Nach der Heirat zog Hermine Kohn zu ihrem Ehemann nach Coburg, wo dieser eine Tuch-, Mode- und Weißenwarenhandlung betrieb.[5] Sie übernahm die damals übliche Rolle als Hausfrau und kümmerte sich um ihre Kinder. Zunächst wohnte sie mit ihrer Familie in einer Wohnung des Hauses Markt 4. Im Jahr 1909 erfolgte der Umzug in eine neuere Wohnung im Haus Mohrenstraße 36.[6] 

Wachsender Antisemitismus

Nach dem Ersten Weltkrieg verschlechterte sich die gesellschaftliche Lage für die jüdische Bevölkerung in Coburg deutlich. In der instabilen Nachkriegszeit nahmen antisemitische Stimmungen zu. Jüdische Mitbürger wurden – durch Presse, Flugblätter und politische Propaganda befeuert – pauschal für Niederlage und Krisen verantwortlich gemacht. Ab 1919 trugen völkisch-nationalistische Gruppen zur weiteren Verbreitung dieser Ressentiments bei. In Coburg fand diese Stimmung früh Anschluss an die politische Radikalisierung, in deren Folge die NSDAP bereits in den 1920er Jahren an Einfluss gewann.

Nach dem kommunalpolitischen Wahlsieg der NSDAP 1929 kam es verstärkt zu Übergriffen auf jüdische Geschäftsleute, zu Sachbeschädigungen und physischen Angriffen. Strafrechtliche Konsequenzen blieben meist aus. Rechtliche Gegenwehr durch Anzeigen und Klagen hatte angesichts der Passivität der Behörden kaum Erfolg. Viele jüdische Familien verließen Coburg bereits vor 1933: Die Mitgliederzahl der Gemeinde sank von 316 (1925) auf 233 (1933) – Ausdruck zunehmender Ausgrenzung und Verunsicherung.[7] Auf die Familie Kohn hatte diese Entwicklung offenbar aber keine konkreten Auswirkungen Über antisemitische Übergriffe auf Hermine Kohn ist in dieser Zeit nichts bekannt.  

NS-Zeit

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 geriet Hermines Mann Siegfried unmittelbar ins Visier der neuen Machthaber. Im März 1933 wurde er in sogenannte „Schutzhaft“ genommen - ein Begriff, der im nationalsozialistischen Sprachgebrauch die rechtsstaatlich nicht legitimierte, willkürliche Inhaftierung von Regimegegnern und jüdischen Bürgern verschleiern sollte. In der „Prügelstube“ in der Alten Herberge kam es mindestens einmal zu Misshandlungen an Hermines Ehemann.[8] Nach einigen Tagen Haft entließen ihn seine Peiniger.

Bereits im selben Monat begannen in Coburg erste lokale Boykottaktionen gegen jüdische Geschäftsinhaber. Am 10. März 1933 versammelten sich mehrere Hundert Personen vor dem Geschäft der Familie Kohn und forderten dessen Schließung. Aus Angst um seine persönliche Sicherheit kamen die Kohns dieser Forderung nach und schlossen das Geschäft „freiwillig“. Obwohl damit jüdischen Händlern und Kaufleuten faktisch die Berufsausübung verwehrt worden war, griff das Polizeiamt Coburg nicht ein. Im Gegenteil: Es informierte den Stadtkommissar von Baczko, man sei nicht in der Lage, die Menschenmenge zu kontrollieren, und empfahl, alle jüdischen Geschäfte für einen unbestimmten Zeitraum zu schließen. Eine Weigerung werde als „bewusst provokatorisch“ gewertet; betroffene Geschäftsinhaber stünden dann nicht mehr unter dem Schutz der Polizei, und für etwaige Schäden werde keine Verantwortung übernommen. Dieser Anweisung folgten alle jüdischen Geschäftsinhaber in Coburg.[9]

Am 1. April 1933 fand auf Reichsebene ein zentral organisierter Boykott jüdischer Geschäfte statt, zu dem die NSDAP aufgerufen hatte. Auch die Firma der Familie Kohn war davon betroffen.[10] In den Folgejahren verschlechterte sich die geschäftliche Lage zunehmend. Die Zahl der Kundinnen und Kunden ging stark zurück. Einige sogenannte „arische“ Käufer verweigerten zudem die Bezahlung der gelieferten Waren. Bis Ende 1938 beliefen sich Kohns Außenstände auf 12.790,84 Reichsmark.[11] Dadurch verschlechterten sich auch die Lebensbedingungen des Ehepaars Kohn. 

Die Verhaftung und Misshandlung ihres Vaters sowie der Boykott des elterlichen Geschäfts im Jahr 1933 stellten für Hermine und ihrer Tochter Ilse erhebliche Belastung dar. Im Dezember desselben Jahres verlobte sich Ilse mit dem niederländischen Juden Mozes (Maurits) Pool. [12]  Am 22. Februar 1934 heirateten beide in Coburg[13] und zogen kurz darauf gemeinsam in die Niederlande.[14] 
 
1937 gab Siegfried Kohn sein Ladengeschäft auf. Er verkaufte seine Waren fortan in seiner Wohnung im Haus Mohrenstraße 10, welches dem jüdischen Viehhändler Selig genannt Siegfried Stern gehörte.[15]  Durch die zudem zunehmende Radikalisierung der Rassenpolitik und der Ausgrenzung aus der „Volksgemeinschaft“ sahen sich viele Juden bedroht. Als Reaktion hierauf suchten viele Juden, wie beispielsweise das Ehepaar Kohn, Schutz bei Verwandten oder Angehörigen der Glaubensgemeinschaft. So kam es bereits häufig vor der weitervoranschreitenden antijüdischen Gesetzgebung des NS-Staates zu einem Zusammenzug von jüdischen Einwohnern.[16] Von einem freiwillig gewählten Wohnort kann unter den geschilderten Umständen keinesfalls gesprochen werden.

Nach der Ermordung ihres Ehemanns Siegfried Kohn am 20. Oktober 1938 musste Hermine das noch bestehende Geschäft aufgrund der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 zum 31. Dezember 1938 auflösen.[17] Die verbliebenen Warenbestände in Höhe von 6405,37 Reichsmark übernahm der NS-Kommunalpolitiker und Kaufmann Karl Hartung, der auch einige Möbelstücke aus dem Geschäft erwarb.[18] Den Kaufpreis erhielt Hermine Kohn abzüglich einiger Gebühren und Spesen in mehreren Beträgen bis Juni 1940.[19] Über die Summe konnte sie jedoch nicht frei verfügen, da der Betrag auf ein Sicherungskonto bei der Staatsbank in Coburg hinterlegt wurde.[20] Unberücksichtigt blieben bei der Abwicklung des Unternehmens die vorhandenen Schulden „arischer“ Kunden, die sich auf 12790,84 Reichsmark beliefen.[21] 

Infolge der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 wurde Hermine Kohn mit anderen Jüdinnen und Juden durch die Stadt getrieben. Die Frauen und Kinder durften anschließend nach Hause zurückkehren, während die Männer inhaftiert wurden.[22] Die Reichspogromnacht diente dem NS-Regime nicht nur als Vorwand für Gewaltakte gegen die jüdische Bevölkerung, sondern auch zur systematischen Enteignung. Am 12. November 1938 erließ Hermann Göring, der Beauftragte für den Vierjahresplan, die „Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“, die die jüdische Bevölkerung zu einer „Kontributionszahlung“ in Höhe von einer 1 Mrd. Reichsmark verpflichtete.[23] Diese willkürliche Sonderabgabe sollte zunächst in 4., dann in 5. Raten gezahlt werden.[24] Hermine Kohn musste zunächst vier Raten entrichten, durch die das Deutsche Reich 10.800 Reichsmark aus ihrem Vermögen einziehen konnte. Es ist anzunehmen, dass nach Erhebung einer fünften Rate die Gesamtsumme auf 13.500 Reichsmark anstieg. Ein Beleg für die Zahlung dieser letzten Rate liegt jedoch nicht vor.[25]

Mitte Januar 1939 erfolgte Hermine Kohns Einquartierung in das „Juden- oder Ghettohaus“ in der Ketschengasse 6.[26] Diese Häuser dienten der gezielten sozialen Isolation und staatlichen Kontrolle jüdischer Menschen. Sie waren ein weiteres Instrument der Entrechtung und markierten eine Zwischenstufe auf dem Weg zur systematischen Deportation. Die Bewohner lebten dort unter beengten und schlechten Bedingungen.[27]  

Deportation und Ermordung

Einwohnermeldekarte von Siegfried und Hermine Kohn

Am 24. April 1942 wurde Hermine Kohn gemeinsam mit vier weiteren Personen mit der Eisenbahn nach Bamberg gebracht. Diese Deportation fand im Kontext der ab 1941 einsetzenden systematischen Vernichtungspolitik gegenüber den europäischen Juden statt. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 und der sukzessiven Radikalisierung der antisemitischen Gewaltpolitik begannen die nationalsozialistischen Behörden, jüdische Bürgerinnen und Bürger aus dem Deutschen Reich systematisch in die besetzten Ostgebiete zu deportieren. Eine juristische Grundlage bildete unter anderem das Ausreiseverbot für Juden vom 23. Oktober 1941 sowie eine Anordnung vom 4. November 1941, die die Vorbereitung entsprechender Transporte regelte.[28]

Von Bamberg aus erfolgte am 25. April 1942 die Weiterfahrt mit dem Deportationszug DA 49 in Richtung Generalgouvernement, einem von NS-Deutschland verwalteten Gebiet im besetzten Polen. Ziel war der Ort Krasnystaw bei Lublin. Die etwa 955 Deportierten dieses Transports mussten für die Fahrt eine Gebühr von 60 Reichsmark entrichten – ein Hinweis auf die ökonomische Ausnutzung der Verfolgten selbst im Prozess ihrer Deportation. Krasnystaw war jedoch nicht das endgültige Ziel des Transports, sondern fungierte als Zwischenstation. Am 28. April 1942 wurden die Deportierten in das etwa 17 Kilometer entfernte Transitghetto Kraśniczyn überführt. Berichten zufolge erfolgte dieser Abschnitt zu Fuß und unter schwierigen Bedingungen.[29] Das letzte Stück der Strecke – 17 Kilometer - mussten die Deportierten zu Fuß zurücklegen. Mit dem Eintreffen in Kraśniczyn verliert sich die Spur von Hermine Kohn. Über ihr weiteres Schicksal liegen keine gesicherten Informationen vor.

In der Einwohnermeldekartei Coburgs wurde die Deportation von Hermine Kohn in der für die NS-Bürokratie typischen verschleiernden Sprache vermerkt: „Ausgewandert unbekannt wohin“.[30] Solche Formulierungen waren Teil einer gezielten Tarnsprache, die dazu diente, den tatsächlichen Charakter der Deportationen zu verschleiern – sowohl nach außen hin als auch innerhalb der Verwaltung.

Nach der Deportation Hermine Kohns fiel ihr Eigentum an das Deutsche Reich. Dazu zählten unter anderem ausstehende Forderungen aus dem früheren Geschäft ihres Ehemanns in Höhe von 12.790,84 Reichsmark, die das Coburger Finanzamt im Auftrag des Reiches bei den „arischen“ Schuldnern bis September 1944 eintrieb.[31] Darüber hinaus wurde ein Geldvermögen von 16.550,46 Reichsmark sowie bewegliches Vermögen im geschätzten Wert von 2.598,75 Reichsmark registriert. Abzüglich der angesetzten Schätzungskosten eignete sich das Deutsche Reich damit einen Gesamtwert von 32.152,55 Reichsmark an – was einem heutigen Wert von rund 145.000 Euro entspricht.[32] 

Quellen- und Literaturverzeichnis

[1]    Stadtarchiv Coburg, Einwohnerkartei, Kohn, Siegfried und Hermine.

[2]    Šauerová, Sylva: Náš domov. kronika česko-německého osídlení v bývalé farnosti Krsy a jejím okol, o.O. 2019, S.260f. Zur Synagoge in Skupsch siehe: Janda-Busl, Ingild et Franz Busl: Die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Weseritz/ Bezdružice (= Otnant-Gesellschaft für Geschichte und Kultur in der Euregio Egrensis. Quellen und Erörterungen, 5), Norderstedt 2006, S.358.

[3]    Stadtarchiv Coburg: Todesbucheintrag Siegfried Kohn vom 22. Oktober 1938 (Nr.382).

[4]    "Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg" vom 13.09.1902, S. 660; "Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg" vom 31.03.1906, S. 272; Siehe auch: "Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg" vom 15.01.1913, S. 26; Siehe auch: "Coburger Zeitung" vom 22.09.1906 und vom 26.06.1913.

[5]    "Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg" vom 10.07.1901, S. 508.

[6]    Stadtarchiv Coburg, Einwohnerkartei, Kohn, Siegfried und Hermine.

[7]    Eva Karl, „Coburg voran!“. Mechanismen der Macht – Herrschen und Leben in der „ersten nationalsozialistischen Stadt Deutschlands“, Regensburg 2025, S.39-172. 

[8]    Hubert Fromm, Die Coburger Juden. Geschichte und Schicksal, Coburg ²2001, S. 63, 65f.; Siehe auch- Karl, "Coburg voran!", S. 548.

[9]    Stadtarchiv Coburg: A 7870_1, fol.33,72-74; Siehe auch: Karl: „Coburg voran!“, S.572f.

[10]   "Coburger National-Zeitung" vom 31. März 1933.

[11]   Staatsarchiv Coburg, Finanzamt Coburg 248, Vermögen Hermine Kohn.

[12]   "Central-Verein-Zeitung. Blätter für Deutschtum und Judentum" vom 07.12.1933. 

[13]   Stadtarchiv Coburg, Einwohnerkartei, Kohn, Ilse.

[14]   Ebd.

[15]   Stadtarchiv Coburg, A 10356, fol. 18; Siehe auch: "Bayerische Ostmark" vom 21.10.1938. 

[16]   Als Grundlage für die spätere Einrichtung von „Ghettohäusern“ fungierte das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30. April 1939: „Juden genießen gegenüber einem nichtjüdischen Vermieter keinen gesetzlichen Mieterschutz, wenn der Vermieter durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde nachweist, daß die anderweitige Unterbringung des Mieters gesichert ist. […] Ein Jude hat in ihm gehörigen oder ihm von einem Juden vermieteten Wohnräumen auf Verlangen der Gemeindebehörde andere Juden als Mieter oder Untermieter aufzunehmen. […].“ Text bei: Walk, Joseph (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien – Inhalt und Bedeutung, Karlsruhe 1981, S.292.

[17]    Stadtarchiv Coburg, A 10395, fol. 64, Auflösungsbeschluss der Stadt Coburg, 05.12.1938;  Siehe auch: Stadtarchiv Coburg, A 11291, fol. 26, Verzeichnis jüdischer Geschäftsbetriebe. 

[18]    Stadtarchiv Coburg, A. 10395, fol. 109, Zwischenbericht des Rechtsbeistandes Jakob Wachtel, Coburg, 7.12.1939; Siehe auch: Ebd., fol. 119, Abrechnung über die Abwicklung der Firma Kohn. 

[19]    Stadtarchiv Coburg, A. 10395, fol. 119, Abrechnung über die Abwicklung der Firma Kohn; Siehe auch: Karl, "Coburg voran!", S. 617.

[20]    Ebd.

[21]    Staatsarchiv Coburg, Finanzamt Coburg 248, Vermögen Hermine Kohn. 

[22]    Die Beschreibung dieses Ereignisses bei Fromm, S. 95ff.

[23]    „VO über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“ vom 12.11.1938: „Die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschreckt, erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne. Ich bestimme daher […] § 1. Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird die Zahlung einer Kontribution von 100 000 000 RM an das Deutsche Reich auferlegt.“ Text bei: Walk, Joseph (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien – Inhalt und Bedeutung, Karlsruhe 1981, S.255. Vgl. auch: Runderlass des Reichsministeriums für Finanzen vom 23.11.38 bei: Ebd. S.257; Siehe hierzu auch: Aly, Götz: Hitlers Volksstatt. Raub. Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, 2. Aufl., Frankfurt am Main 2005, S.54-66.

[24]    RGBl, I 1939, S.2059.

[25]    Staatsarchiv Coburg: Finanzamt 238, fol.1.

[26]    Stadtarchiv Coburg, Einwohnerkartei, Kohn, Hermine

[27]    Stadtarchiv Coburg A 8521, fol.249; Siehe auch: Fromm, Coburger Juden, ²2001, S. 122f.; Siehe auch: Christian Boseckert / Norbert Klüglein: „Die Ghettohäuser von Coburg“, in: "Neue Presse Coburg" vom 6. Mai 2024.

[28]    Geheimer Erlass des Reichssicherheitshauptamts vom 23.10.1941: „[Verbot der Auswanderung von Juden]: Die Auswanderung Juden aus Deutschland ist ausnahmslos für die Dauer des Krieges verboten.“ Text bei: Walk (Hrsg.): Sonderrecht, S. 353; Schreiben des Reichsministeriums für Finanzen vom 4.11.1941: „Abschiebung von Juden: Juden, die nicht in volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben beschäftigt sind, werden in den nächsten Monaten in die Ostgebiete abgeschoben. Das Vermögen der abzuschiebenden Juden wir zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, außer 100 RM und 50 kg Gepäck je Person. […]“. Text bei: Walk, Sonderrecht, S. 354.

[29]    Staatsarchiv Würzburg, Gestapo 18876, fol. 254, 265, 280, 282; Siehe auch: Fromm, Coburger Juden ²2001, S. 133; Siehe auch: Alfred Gottwaldt / Diana Schulle, Die „Judendeportationen aus dem Deutschen Reich 1941-1945. Eine kommentierte Chronologie, Wiesbaden 2005, S.200f.

[30]    Stadtarchiv Coburg, Einwohnerkartei, Kohn, Siegfried und Hermine.

[31]    Staatsarchiv Coburg, Finanzamt 248; Siehe auch: Fromm, Coburger Juden ²2001, S. 130; Siehe auch: Karl: „Coburg voran!“, S.617.

[32]    Staatsarchiv Coburg, Finanzamt 248. 

Patenschaft

Die Patenschaft über den Stolperstein von Hermine Kohn haben Ina und Jürgen Kara übernommen.

 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Coburg
  • Städtische Sammlungen Coburg, Inv.-Nr. 13866,34
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