Trotz der jüngsten kürzeren Regenfällen erwarten wir wieder einen extrem trockenen Sommer. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich einige Menschen ihr Gießwasser aus öffentlichen Gewässern holen. Gerade in kleinen Bächen und Teichen ist schnell die Grenze erreicht, bei der eine Gefahr für Wassertiere und -pfanzen entsteht.
Im Bayerischen Wassergesetz ist genau geregelt unter welchen Bedingungen Sie Wasser aus öffentlichen Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) entnehmen dürfen. Für alle anderen Fälle brauchen Sie eine wasserrechtliche Gestattung.
Sich selbst oder Ihren Tieren dürfen Sie natürliche einen Schluck Wasser gönnen. Das Gesetz erlaubt hier das Schöpfen mit Handgefäßen in geringen Mengen. Für die Landwirtschaft ist es in bestimmten Fällen möglich eine Entnahmeleitung zu nutzen.
Auch wenn auf oder an ihrem Gründstück ein Oberflächengewässer ist, dürfen Sie nicht unbegrenzt Wasser entnehmen. Sobald es eine negative Auswirkung auf das Gewässer hat, ist es verboten. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass bei der erwarteten Witterung bereits geringe Wasserentnahme solche negativen Folgen haben wird.
Wir bitten Sie daher sorgsam mit unser aller Wasser umzugehen. Verzichten Sie bei Niedrigwasser gänzlich auf die Entnahme. Das Ordnungsamt wird dies verstärkt kontrollieren.