Weil es in und um Coburg weiterhin trocken ist, sind die Pegel der Bäche und Flüsse sehr niedrig. Zu niedrig, sagt das Wasserwirtschaftsamt Kronach. Daher ist es nicht mehr erlaubt Wasser aus Gewässern zu entnehmen.
Im Bayerischen Wassergesetz ist genau geregelt unter welchen Bedingungen Sie Wasser aus öffentlichen Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) entnehmen dürfen. Normalerweise ist hier eine Entnahme in kleinen Mengen erlaubt. Aber führen die Gewässer Niedrigwasser, ist das nicht zulässig. Das gilt auch wenn auf oder an ihrem Gründstück ein Oberflächengewässer ist oder sie eine Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Wasserentnahme verboten ist, sobald es negative Auswirkungen auf das Gewässer hat. Darüber hinaus bitten wir Sie, sorgsam mit unser aller Wasser umzugehen.
Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht in der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.