Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es den Zugang zu gesundheitsgefährdenden Produkten, zu Kinofilmen und Medien sowie Aufenthalte an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit an bestimmte Altersstufen bindet.
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Die Broschüre "Jugendschutz – verständlich erklärt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt Antworten auf viele Fragen rund um den Jugendschutz. Sie soll es Kindern, Jugendlichen und Eltern erleichtern, den Überblick zu behalten: über Verbote und das, was erlaubt ist.
Ergänzt wird die Broschüre durch das umfangreiche Internetportal „Jugendschutz Aktiv“, das weitere Informationen, Links und Beispiele vor allem für Eltern, Erziehende, Gewerbetreibende und Veranstalter enthält.