Pflegebedürftige erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am Nächsten stehen, zum Beispiel pflegende Angehörige, Freunde, Helferinnen und Helfer.
Anspruchsvoraussetzungen: Wer bekommt das Landespflegegeld?
Landespflegegeld bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung haben. Dies ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Wir sind für Sie da!
Falls Sie Fragen zum Landespflegegeld Bayern haben, Sie Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages benötigen oder auch nur einen Antrag auf Landespflegegeld Bayern erhalten möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.
Pflegestützpunkt
Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg
Öffnungszeiten
Montag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr | |
Dienstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr | |
Mittwoch | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr | |
Donnerstag | 11:00 Uhr - 16:00 Uhr | |
Freitag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr |