Beschreibung
Bannwälder leisten einen unersetzlichen Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die Stadt Coburg kann solch wichtige Waldgebiete zu Bannwäldern erklären. Sind in Bannwäldern zum Schutz der Bevölkerung vor Immissionen bestimmte Wirtschaftsmaßnahmen erforderlich, so können diese dem Verursacher der Immission auferlegt werden. Waldbesitzende müssen in diesem Fall die Maßnahmen dulden. (Art. 14 Abs. 2 S. 5 und 6 BayWaldG).
Die Erlaubnis zur Rodung im Bannwald kann nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 6 S. 2 BayWaldG erteilt werden. So muss im Fall einer Rodung direkt angrenzend an den vorhandenen Bannwald Wald neu begründet werden, der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann.