Vor Ihrer Haustüre sind nur kostenpflichtige Parkplätze? Für einige Bereiche können sich Anwohner*innen Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Beschreibung
In Coburg gibt es verschiedene Parkzonen. Pro privilegerten Stellplatz werden zwei Berechtigungsausweise ausgegeben, um ein ausreichendes Stellplatzangebot für alle Ausweisinhaber garantieren zu können. Die Privilegierung der Stellplätze erfolgt im Wesentlichen durch drei Varianten.
Reservierung bestimmter Stellplätze nur für Bewohner
Freistellung der Bewohner von der Parkraumbewirtschaftung; außerhalb der Bewirtschaftungszeit kombiniert mit Reservierung für Bewohner
Eingeschränktes Haltverbot mit Freistellung für Bewohner
Folgende Parkzonen wurden eingerichtet: Bitte öffnen Sie für weitere Informationen die folgenden Übersichtspläne.
Halter eines Fahrzeuges (im Fahrzeugschein eingetragen) oder dauerhafter Nutzer eines Fahrzeuges
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
Kein privater Stellplatz oder keine Garage
Fristen
Eine Bewohnerparklizenz wird ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine Lizenz frei ist. Eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann ab 2 Wochen vor Ablauf erfolgen.
Bei Kennzeichenänderung während des Bewilligungszeitraums wird eine Gebühr von 12,00 Euro fällig. Das Kennzeichen kann unter Vorlage der neuen Zulassungsbescheinigung und des bisherigen Parkausweises geändert werden.
Unter Beachtung der Mindestgebühr (10,20 €) können für kürzere Zeiträume Ausweise ausgestellt werden und die Gebühr entsprechend vermindert werden.