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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

Gegenstand

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.

Termin vereinbaren

Sie können - zur Vermeidung von Wartezeiten und zur besseren Planung - online einen Termin vereinbaren.