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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

Gegenstand

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind je nach Art der Förderung unterschiedliche Personen: Bei der Förderung von Wohnungsbau- und Modernisierungsmaßnahmen können dies die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Erbbauberechtigte oder Nießbraucherinnen und Nießbraucher sein. Bei der Förderung des Erwerbs von Wohnraum sind die Erwerberinnen und Erwerber des Wohnraums zuwendungsberechtigt. Bei der Förderung zur Einräumung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem Wohnraum sind die Eigentümerinnen und Eigentümer des Wohnraums oder sonstige hierzu berechtigte Personen Zuwendungsempfänger.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden die Gesamtkosten eines Vorhabens, also alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bau, der Modernisierung oder dem Erwerb von Wohnraum anfallen.

Entscheidend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Förderbewilligung.

Beim Ersterwerb von Wohnraum können sowohl der Kaufpreis als auch die zusätzlichen Erwerbskosten (zum Beispiel Notar-, Grundbuch- oder Grunderwerbskosten) gefördert werden.

Voraussetzung ist, dass der Kaufpreis dem örtlichen Wohnungsmarkt entspricht und wirtschaftlich angemessen ist.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung  können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.