Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Beschreibung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
Voraussetzungen
Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
Der Antrag muss bei der Stadt Coburg mit den unten gelisteten Formularen und geforderten Dokumente eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Stadt Coburg.
Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.
Fristen
keine
Dokumente
Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.