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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Beschreibung

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Toa55/Shutterstock.