Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere EU-Staaten Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Diesen kann Ihnen die Stadt Coburg austellen.
Beschreibung
Für Reisen in und durch EU-Staaten bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zur Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat, der Reiseländer.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Besondere Hinweise
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z. B. Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Fristen
keine
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Waffenbesitzkarte
aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)