Personalausweis; Erstattung einer Anzeige bei Verlust und Wiederauffinden
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis ist weg? Egal ob er Ihnen gestohlen worden ist oder Sie ihn verloren haben, in jedem Fall müssen Sie den Verlust bei uns anzeigen. Dies geht vor Ort im Bürgerbüro oder online.
Wenn Sie danach Ihren Personalausweis wiederbekommen, müssen Sie das ebenfalls bei der Stadt anzeigen. Damit soll verhindert werden, dass doppelte Ausweise im Umlauf sind.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich außerdem an die Polizeiinspektion Coburg.
Besondere Hinweise
Melden Sie den Verlust Ihres Personalausweises nicht oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Nach einem Verlust können Sie die Online-Funktion (eID-Funktion) sofort sperren lassen. Dazu rufen Sie bei der Sperrhotline (116 116) an oder melden sich unverzüglich beim Bürgerbüro.
Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Weder die Sperrhotline, noch die Personalausweisbehörde können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.