Beschreibung
Ihr Personalausweis läuft bald ab? Oder Sie oder Ihr Kind wollen erstmals einen Personalausweis beantragen? In beiden Fällen wenden Sie sich an unser Bürgerbüro.
Aktuell wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Deutsche ab 16 Jahren ausgegeben. Mit aktivierter eID-Funktion und PIN können Sie sich gegenüber Unternehmen und Behörden online ausweisen. Der PIN wird Ihnen nach der Beantragung des Personalausweises per Post zugeschickt. Auf gleichem Weg erhalten Sie eine PUK (Entsperrnummer) und ein Sperrkennwort. Bei Deutschen unter 16 Jahren, wird die eID-Funktion nicht aktiviert. Dies kann nach dem 16. Geburtstag kostenlos - auch online - nachgeholt werden.
Auf dem elektronischen Personalausweis sind alle aufgedruckten Daten auch digital gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital hinterlegt. Daher kann ein Personalausweis nicht online beantragt werden.
Je nach Alter ist ein Personalausweis unterschiedlich lange gültig. Bei Ausstellung:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis höchstens: 3 Monate
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Unter bestimmten Vorraussetzungen kann man von der Ausweispflicht befreit werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
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