Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit dem Tag der Aushändigung der Verzichtsurkunde, welche in der Regel durch die zuständige Behörde erfolgt, wirksam. Bitte beachten Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt von deutschen Stellen als Ausländer behandelt werden. Bei der Aushändigung werden der deutsche Pass und/oder Personalausweis eingezogen.
Als aktiver Beamter, Richter, Soldat oder sonst in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehend, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur verzichten, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt seit mindestens 10 Jahren im Ausland haben.
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann zudem Auswirkungen auf ein bestehendes öffentliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis), oder auf laufende oder künftige Versorgungsbezüge (z. B. Ruhegehalt / Rentenbezüge, Waisen-, Witwengeld) haben.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Bezügestelle vor Antragstellung, ob und inwieweit Ihnen durch die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit etwaige (finanzielle) Nachteile entstehen.