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Stadt Coburg

Einwohneramt

Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Beschreibung

Wer Ihnen eine Wohnung oder ein Zimmer zum Wohnen überlässt – egal ob zur Miete, mietfrei oder im eigenen Eigentum – musst Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro unterstützen. Dazu muss er oder sie Ihnen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.

Wir haben für Sie einen passenden Vordruck vorbereitet.

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird) zur Verfügung stellt. Wohnungsgeber sind in erster Linie die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können auch selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die ihren Wohnraum untervermieten.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers
  • Datum des Einzugs
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen

Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen.