Beschreibung
Im Bürgerbüro müssen Sie den Meldeschein unterschreiben, Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes und gültiges Ausweisdokument vorlegen. Außerdem benötigen wir eine Wohnungsgeberbescheinigung oder vergleichbaren Nachweis. Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht für die Anmeldung ausstellen.
Ehe- und Lebenspartner sowie weitere Familienangehörige, die mit Ihnen zusammen die neue Wohnung bezogen haben, können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Hierbei reicht es, wenn eine oder einer von Ihnen die Anmeldung vornimmt. Für die Adressänderung im Personalausweis müssen Ihre Familienmitglieder aber selbst in Bürgerbüro kommen.
In Deutschland geboren Kinder, werden automatisch in der Wohnung der Mutter bzw. der Eltern angemeldet. Sie müssen nur extra angemeldet werden, sie eine andere Wohnung, zum Beispiel die alleinige Wohnung des Vaters, beziehen.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen oder Schlafen benutzt).
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder elektronisch über das Internet durchführen:
1. Persönliche Anmeldung
Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vor Ort vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
2. Elektronische Anmeldung
Hinweis: Die Anmeldung ist derzeit deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich; die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch in Planung.
- Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identififizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.
- Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
- Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.
- (Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.)
- In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QRCode) für Sie bereit.
Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.
- Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifizieren, damit im Anschluss der Online-Dienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichert. Dies ist mit Hilfe der auf der Vorderseite des Personalausweises und der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) möglich.
- Zusätzlich erhalten Sie und die ggf. mitangemeldeten Familienangehörigen jeweils einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, der entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass aufzubringen ist.
Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.
Bearbeitungsdauer
Persönliche Anmeldung: sofort
Elektronische Anmeldung: etwa eine Woche
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Dokumente
- Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis und Reisepass) aller anzumeldenden Personen
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers (Öffnet in einem neuen Tab)oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
- Ggf. eine (formlose) Vollmacht für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache. (Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem LPartG und/oder Familienangehörigen.)
Anträge / Formulare
- An-, Ummeldung: Vollmacht An-/Ummeldung (Öffnet in einem neuen Tab)
- An-, Ummeldung: Vollmacht Anmeldung einer Nebenwohnung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anmeldung bei Meldebehörde (Öffnet in einem neuen Tab)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ummeldung (Umzug innerhalb Coburgs) - mit Beiblatt bei mehreren Wohnungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anmeldung, Abmeldung - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht - § 54 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bußgeldvorschriften - § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Pflichten des Ausweisinhabers - § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers - § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Pflichten des Karteninhabers
Online-Verfahren
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Kontakt
Organisationseinheiten
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Bürgerbüro | 09561 89-1111 |
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|---|
| Frau Franziska Kräusslich | Bürgerbüro | 09561 89-1111 | |
| Frau Simone Vogler | Bürgerbüro | 09561 89-1111 |
Ähnliche Dienstleistungen
- Wohnsitz; Abmeldung
- Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Beherbergungsstätte; Anmeldung
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
- Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
- Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
- Wohnsitz; Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland und Änderung der Hauptwohnung
Links und Downloads
- Die elektronische Wohnsitzanmeldung (Öffnet in einem neuen Tab)
Allgemeine Informationen auf dem Personalausweisportal
- Hier ist der Online-Dienst bereits verfügbar – Elektronische Wohnsitzanmeldung – Ihre Gemeinden in Bayern (Öffnet in einem neuen Tab)
- Digitale Verwaltung - Online-Ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
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