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Stadt Coburg

Einwohneramt

Wohnsitz; Abmeldung

Wenn Sie aus Coburg wegziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Stadt Coburg abmelden.

Beschreibung

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Coburg ausziehen und sich nicht in einer neuen Wohnung in Deutschland anmelden, müssen Sie sich bei uns abmelden. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit. Wenn Sie nur innerhalb Deutschlands umziehen, oder eine bisherige Nebenwohnung im zuständigen Meldeamt zur Hauptwohnung erklären, werden Sie automatisch bei uns abgemeldet. In allen anderen Fällen ist es am einfachsten, wenn Sie sich bei uns im Bürgerbüro abmelden.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden. In dem Fall wird die Stadt eine Abmeldung von sich aus veranlassen.