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Stadt Coburg

Referat 2 - Bau- und Umweltreferat

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich der kreisfreien Stadt Coburg

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten auf Antrag von Behörden, Grundstückseigentümern, ihnen gleichgestellten Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten. Antragsberechtigt sind auch Gerichte und Justizbehörden.

Steingasse 18
96450 Coburg

Ämtergebäude mit Wintergartenanbau

Beschreibung

Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten sind in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist § 192 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Coburg besteht zur Zeit aus 14 Mitgliedern, die jeweils auf die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Sie verfügen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrungen und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.

Gemäß § 192 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. 

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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