Beschreibung
Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten sind in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist § 192 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Coburg besteht zur Zeit aus 14 Mitgliedern, die jeweils auf die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Sie verfügen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrungen und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Mitarbeiter/innen
Produkte und Dienstleistungen
Online-Dienste
Besetzung des Gutachterausschusses
Gemäß § 192 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.