Der Klimasenat hat am 8. Februar eine neue Richtlinie zur Förderung von regenerativen Energiekonzepten gebilligt. Wenn der Stadtrat diesem Beispiel folgt, können Sie ab dem 17. Februar Ihre Anträge stellen.
Gefördert wird unter anderem die Anschaffung und Installation von sogenannten "Balkon-Kraftwerken“, die Planung und Projektierung von bestimmten Solar-/PV-Anlagen sowie die Anschaffung und Installation von dezentralen Batteriespeichern zur Optimierung der Eigenstromnutzung.
In Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation von dezentralen Batteriespeichern ist zusätzlich eine Bonusförderung für die nachträgliche Ergänzung einer PV-Anlage um einen Batteriespeicher sowie den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb möglich.
Anspruchsberechtigt für die Förderung sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg, Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften (u.a. gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Stadt Coburg.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online (Öffnet in einem neuen Tab). Mehr Informationen erhalten Sie im Rats-Informations-System (Öffnet in einem neuen Tab).