Mehr Miteinander gilt ab dem 1. August auch in vielen Coburger Parks. An diesem Tag tritt nämlich die neue Grünanlagen-Satzung in Kraft. Sie erlaubt auf ausgewählten, markierten Wegen das Radfahren. Dabei gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gerade wenn viele Menschen zu Fuß unterwegs sind, muss man auf dem Fahrrad langsam machen.
Daher werden nicht alle Wege für Fahrräder freigegeben, sondern nur die, auf denen genug Platz ist. So können Sie im Hofgarten von St. Augustin bis zum Kunstverein oder am Herzog-Alfred-Brunnen vorbei durchs Veilchental bis zur Weinstraße fahren. Außerdem erleichtert der Weg entlang des Naturkundemuseums die Radtour zur Veste. Zudem hat der Stadtrat für den Hofgarten entschieden, dass die Freigabe dort erst einmal auf ein Jahr befristet wird.
Die Markierungsarbeiten starten Anfang August. Freigegebene Wege gibt es auch in der Geleitstraße, im Hörnleinsgrund, Ölberg-Wirtsgrund, auf dem Panoramaweg, im Park auf der Bertelsdorfer Höhe, am Plattenäcker, rund um Schloss Hohenfels und am Wolfgangsee. Die Wege, auf denen das Radfahren erlaubt wird, werden ausgeschildert.