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Stadt Coburg

Geflügelpest

Wildvögel nicht berühren

Am Goldbergsee ist bei zwei Tieren die Geflügelpest nachgewiesen worden. Um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, soll der Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden. Auch Hunde sollen bitte angeleint werden.

Bei zwei im Stadtgebiet Coburg am Goldbergsee tot aufgefundenen Gänse ist das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden. Die sogenannte Geflügelpest ist eine Virusinfektion, die nahezu alle Vogelarten betreffen kann. Sie ist für Vögel hoch ansteckend und führt zu erheblichen Verlusten in Geflügelbeständen. Für Menschen ist die Gefahr der Ansteckung gering. Aus Sicht des auch für die Stadt Coburg zuständigen Veterinäramtes am Landratsamt Coburg ist es weiterhin notwendig, in Geflügelhaltungen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht immer noch von einem hohen Risiko aus, dass diese Viren in Geflügelhaltungen eingebracht werden können. Die Stadt Coburg weist daraufhin, dass die geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 24. November 2022 genau einzuhalten sind. Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 34. vom 25. November 2022 PDF-Datei 548,21 kB veröffentlicht. Durch eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. September 2023 betrifft diese nur noch Veranstaltungen mit Tauben. Alle weiteren können in Absprache mit dem Veterinäramt im Landratsamt Coburg unter Einhaltung bestimmter Anforderungen möglich.

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln erfolgen. Geflügelpest-Viren können aber auch durch Kot oder anderweitig viruskontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.

Die Fütterung von Wildwasservögeln ist derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Bitte melden Sie verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher der Stadt Coburg, dem Veterinäramt oder der Polizei. Tote Tiere sollten Sie auf keinem Fall berühren. Verhindern Sie außerdem einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln! Um zu verhindern, dass Sie Ihr Hausgeflügel anstecken, reinigen Sie nach einem Besuch am Goldbergsee Ihre Schuhe und beachten Sie die einschlägigen Hygieneregeln.

Bei zwei im Stadtgebiet Coburg am Goldbergsee tot aufgefundenen Gänse ist das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden. Die sogenannte Geflügelpest ist eine Virusinfektion, die nahezu alle Vogelarten betreffen kann. Sie ist für Vögel hoch ansteckend und führt zu erheblichen Verlusten in Geflügelbeständen. Für Menschen ist die Gefahr der Ansteckung gering. Aus Sicht des auch für die Stadt Coburg zuständigen Veterinäramtes am Landratsamt Coburg ist es weiterhin notwendig, in Geflügelhaltungen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht immer noch von einem hohen Risiko aus, dass diese Viren in Geflügelhaltungen eingebracht werden können. Die Stadt Coburg weist daraufhin, dass die geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 24. November 2022 genau einzuhalten sind. Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 34. vom 25. November 2022 PDF-Datei 548,21 kB veröffentlicht. Durch eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. September 2023 betrifft diese nur noch Veranstaltungen mit Tauben. Alle weiteren können in Absprache mit dem Veterinäramt im Landratsamt Coburg unter Einhaltung bestimmter Anforderungen möglich.

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln erfolgen. Geflügelpest-Viren können aber auch durch Kot oder anderweitig viruskontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.

Wichtige Hinweise

Die Fütterung von Wildwasservögeln ist derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Bitte melden Sie verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher der Stadt Coburg, dem Veterinäramt oder der Polizei. Tote Tiere sollten Sie auf keinem Fall berühren. Verhindern Sie außerdem einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln! Um zu verhindern, dass Sie Ihr Hausgeflügel anstecken, reinigen Sie nach einem Besuch am Goldbergsee Ihre Schuhe und beachten Sie die einschlägigen Hygieneregeln.

Herr Jannik Fenßlein

Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Brand-und Katastrophenschutz