Dank ihr ist die Coburger Innenstadt schon am Geruch erkennbar. Wenn das Aroma der Coburger Bratwurst über dem Markt und der Fußgängerzone liegt, wissen wir: „Ich bin in Coburg.“ Einheimische und Touristen stehen Seit an Seit in der Schlange. Dieses einmalige Angebot ist in der Coburger Bratwurstrichtlinie PDF-Datei 5,25 MB geregelt. So soll es immer acht verschiedene Bratwurststände geben, die sich abwechseln. Nun ist wieder ein Platz frei, auf den Sie sich bewerben können. Ergreifen Sie diese Chance.
Sie brauchen einen eigenen Verkaufsstand, dürfen zum Beispiel nicht als Metzger tätig sein und müssen Bratwürste verkaufen, die nach der Rezeptur der Coburger Bratwurst hergestellt worden sind. Alle weiteren Regeln können Sie in der Bratwurstrichtlinie nachlesen.
Ihre Fragen beantwortet Roland Schmitt, Leiter Gewerberecht, gerne telefonisch (09561 / 89-2322) und per E-Mail (Roland.Schmittcoburgde). Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich bis 20. Oktober 2022 an das Ordnungsamt (Rosengasse 1, 96450 Coburg).
Herr Roland Schmitt
Abteilungsleitung Gewerberecht
Rosengasse 1
96450 Coburg