Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten
Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung
ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung
stehenden Einkommen zu tragen.
Gegenstand
Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der
Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer
der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung
stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden die Mietkosten gefördert.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung
ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der
zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei
der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der
Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.
Besondere Hinweise
Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn des Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, bewilligt. Sie wird längstens für die Dauer der Belegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt.
Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.
Zuwendungsempfänger sind Mieter.
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragsstellung
Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare (Einkommenserklärung im Original - Formblatt Stabau III a - mit einem Antrag auf die Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c - und dort bezeichneten Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Elektronische Antragsstellung
Wenn die zuständige ein Online-Verfahren bereitstellt, können Sie darüber den Antrag übermitteln.