Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Ehe beim Standesamt anmelden. Hier wird dann geprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehe gegeben sind.
Trausaal im Bürglaßschlösschen
Beschreibung
Ihre Eheschließung muss beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Grundsätzlich hat die Anmeldung persönlich vor Ort zu erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, dass ein*e Partner*in alleine mit einer Vollmacht diese vornimmt. Sofern eine persönliche Anmeldung nicht möglich ist, kann die Eheschließung schriftlich angemeldet werden. Für deutsche Staatsangehörige besteht zudem die Möglichkeit eine digitale Anmeldung vorzunehmen.
Das zuständige Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung bestimmt sich unabhängig vom Eheschließungsort nach Ihrem Wohnsitz. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung dient der rechtlichen Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Dementsprechend kann maximal sechs Monate vor einer geplanten Eheschließung die Anmeldung erfolgen.
Unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Anmeldung kann bereits im Vorfeld ein Eheschließungstermin über den Online-Traukalender des Standesamtes Coburg reserviert werden.
Voraussetzungen
Die Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht nach § 1303 ff. BGB sind:
Volljährigkeit
Geschäftsfähigkeit
Keine nach deutschem Recht bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Keine Verwandtschaft (gerade Linie sowie Geschwister)
Keine Verwandtschaft durch Adoption (gerade Linie sowie Geschwister)
Verfahrensablauf
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Sie müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts.
Fristen
Die geprüfte Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Dokumente
In der Regel sind folgende Unterlagen von zwei deutschen Staatsangehörigen vorzulegen:
Gültiger Personalausweis / Reisepass
Aktueller, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes (keine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde) bzw. Geburtsnachweis bei Geburt im Ausland
Sofern Sie innerhalb Bayerns geboren wurden, fragen wir von Amts wegen die Geburtsdaten elektronisch ab.
Geburtseinträge anderer Bundesländer werden ebenfalls angefordert. Mangels bundesweit einheitlicher Regelung zur Übermittlung kann die Anforderung seitens des Standesamtes Coburg vorerst nur unter Vorbehalt erfolgen. Gegebenenfalls ist eine Beschaffung eigenständig vorzunehmen.
Bei Geburt im Ausland ist eine Beschaffung in jedem Fall eigenständig vorzunehmen.
Zusätzlich bei vorherigen Ehen oder Lebensgemeinschaften:
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
Sofern Sie innerhalb Bayerns geheiratet haben, fragen wir von Amts wegen die Ehedaten elektronisch ab.
Eheeinträge anderer Bundesländer werden ebenfalls angefordert. Mangels bundesweit einheitlicher Regelung zur Übermittlung kann die Anforderung seitens des Standesamtes Coburg vorerst nur unter Vorbehalt erfolgen. Gegebenenfalls ist eine Beschaffung eigenständig vorzunehmen.
Bei Eheschließung bzw. Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod) im Ausland ist eine Beschaffung in jedem Fall eigenständig vorzunehmen.
Zusätzlich bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen:
Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG und/oder Einbürgerungsurkunde
Bei Einreise vor 1993 : Registrierschein
Bei Einreise ab 1993 : Ggf. Bescheinigungen über Namenserklärungen
Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehörigkeiten wird um Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zur Beratung der benötigten Unterlagen geraten.
Je nach Fallkonstellation ist bei ausländischer Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates vorzulegen oder eine Befreiungsurkunde vom Oberlandesgericht Bamberg notwendig.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer) benötigt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt berät Sie gerne.
Gebühren
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt 55,00 Euro.
Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 Euro pro Person. Bei ausführlicher, schriftlicher Beratung zu den zur Anmeldung benötigten Unterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro berechnet.
Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.
Traukalender – Reservierung eines Eheschließungstermins beim Standesamt Coburg (keine Anmeldung der Eheschließung)
Den Termin für Ihre standesamtliche Trauung beim Standesamt Coburg können Sie online reservieren. Die Reservierung ist je nach Trauort bis zu eineinhalb Jahre im Voraus möglich. Die Anmeldung der Eheschließung hat weiterhin beim Wohnsitzstandesamt zu erfolgen.
Terminvereinbarung zur persönlichen Anmeldung der Eheschließung
Vereinbaren Sie online einen Termin um persönlich und vor Ort im Standesamt die Anmeldung Ihrer Eheschließung durchzuführen. Bei Bedarf stellt das Standesamt Ihnen auch gerne eine Vollmacht zur alleinigen Anmeldung zur Verfügung.
Gerne können Sie auch unkompliziert von zu Hause aus Ihre Anmeldung digital abwickeln. Ein persönlicher Termin beim Standesamt Coburg ist nicht mehr notwendig.
Auskunft über vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung
Eine pauschale Aussage über die Vorlage der benötigten Unterlagen zur Eheschließung in Deutschland ist nicht möglich. Gerne stellt das Standesamt Coburg eine einzelfallbezogene Auflistung der erforderlichen Dokumente zusammen.