Wenn Sie heiraten möchen, müssen Sie die Ehe beim Standeamt anmelden. Hier wird dann geprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehe gegeben sind.
Beschreibung
Sie beide müssen Ihre Eheschließung persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes anmelden. Sie können auch eine schriftliche Einwilligung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin vorlegen und die Anmeldung alleine durchführen. In besonderen Fällen können aber auch beide die Eheschließung schriftlich oder durch eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in anmelden lassen.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht.
Wurden keine Hindernisse festgestellt, kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Dabei spielt der Wohnort keine Rolle mehr.
Voraussetzungen
Die Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht nach § 1303 ff. BGB sind:
Ehemündigkeit
Geschäftsfähigkeit
Keine nach deutschem Recht bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Keine Verwandschaft bis einschließlich dritten Grad
Keine Verwandschaft durch Adoption bis einschließlich dritten Grad
Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige oder Befreiung durch die Landesjustiz
Fristen
Die geprüfte Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und ab wann die Eheschließung frühestens angemeldet werden kann bzw. bis wann die Anmeldung spätestens erfolgt sein muss. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Dokumente
In der Regel sind folgende Unterlagen von 2 deutschen Staatsangehörigen vorzulegen:
Personalausweis / Reisepass
Aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Dabei handelt es sich nicht um eine Geburtsurkunde!) Diese erhalten Sie von Ihrem Geburtsstandesamt.
Zusätzlich bei vorherigen Ehen oder Lebensgemeinschaften:
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
Zusätzlich bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen:
Ausländische Geburtsurkunde im Original (anstelle eines deutschen Geburtenregisters)
Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG und/oder Einbürgerungsurkunde
Bei Einreise vor 1994: Registrierschein
Bei Einreise ab 1994: Ggf. Bescheinigungen über Namenserklärungen
Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehörigkeiten wird um Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zur Beratung der benötigten Unterlagen geraten.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt berät Sie gerne.
Urkundenbeschaffung
Seit 01.11.2022 sollen Standesämter auf Vorlage von deutschen Dokumenten der Antragsteller verzichten und stattdessen die benötigten Daten von Amtswegen elektronisch von den zuständigen Behörden erfragen.
Für Personenstandsfälle, die sich innerhalb Bayerns ereignet haben, fragen wir von Amtswegen die Daten elektronisch ab.
Für Einträge außerhalb Bayerns stehen die Antragsteller weiterhin in der Pflicht, sich die Unterlagen selbst zu beschaffen und vorzulegen. Je nach Bundesland können wir auch hier eine Anfrage an die jeweilige Behörde senden, für die wir pro Datenabruf eine Gebühr in Höhe von 12,00 € mit den Antragstellern einer gebührenpflichtigen Amtshandlung verrechnen (Bay. Kostenverzeichnis Nr. 2.II.8/6).
Die Anforderung von ausländischen Nachweisen ist hiervon nicht erfasst; dies bleibt weiterhin in der Pflicht der Antragsteller.
Gebühren
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 55,00 EUR.
Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR pro Person. Bei ausführlicher, schriftlicher Beratung zu den zur Anmeldung benötigten Unterlagen kann eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR berechnet werden.
Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.
Online-Antrag auf digitale Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie in Deutschland heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung zuerst anmelden. Das können Sie nur persönlich in Ihrem Standesamt.
Ein erster Schritt ist die Voranmeldung Ihrer Eheschließung - diese können Sie hier online erledigen.
Unser Online-Dienst fragt Sie nach grundlegenden Informationen, die Sie beide für Ihren persönlichen Termin mit dem Standesamt benötigen. Anschließend werden Ihre Angaben einfach und sicher an das Coburger Standesamt übermittelt.
Traukalender: Reservierung eines Termins zur Eheschließung
Den Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung in Coburg können Sie für bestimmte Eheschließungsorte online reservieren. Die Online-Terminbuchung ist für Termine ab 2024 für 52 Wochen im Voraus möglich. Bis zum gewünschten Eheschließungstermin ist eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen erforderlich.
Sie können bei uns eine Auflistung der Dokumente beantragen, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung (Eheschließung in Deutschland) oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland bei uns einreichen müssen.