Beschreibung
Sie beide müssen Ihre Eheschließung persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes anmelden. Sie können auch eine schriftliche Einwilligung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin vorlegen und die Anmeldung alleine durchführen. In besonderen Fällen können aber auch beide die Eheschließung schriftlich oder durch eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in anmelden lassen.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht.
Wurden keine Hindernisse festgestellt, kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Dabei spielt der Wohnort keine Rolle mehr.
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