Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen.
Muster eines Führungszeugnisses
Beschreibung
Stammen Sie aus einem anderen Land der Europäischen Union und beantragen ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis, dann wird automatisch auch eine Abfrage in Ihrem Heimatland beantragt.
Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres
bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Bearbeitungsdauer
Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Herkunftsmitgliedstaat erteilt werden.
Dokumente
bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
bei schriftlicher Antragstellung: Beglaubigte Unterschrift durch eine siegelführende Stelle
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z.B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
die AusweisApp2 und
ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.