Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie es am Schnellschalter Am Viktoriabrunnen 4 beantragen.
Beschreibung
Ein Führungszeugnis listet strafrechtliche Verurteilungen auf. Sind Sie älter als 14. Jahre, können Sie dieses im Bürgerbüro beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis für das eID-Verfahren auslesen können, können Sie ein Führungszeugnis auch Online beantragen. Ein einfaches Führungszeugnis können Sie auch schriftlich beantragen. Dazu muss Ihre Unterschrift aber von einer sogenannten siegelführenden Stelle (Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, Notar) beglaubigt werden.
Besondere Hinweise
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, z.B. folgende:
Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 20 Jahren).
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres
bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Bearbeitungsdauer
ca. 2 bis 3 Wochen (Unionsbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit ca. 5 Wochen)
Dokumente
bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
Gebührenbefreiung (siehe auch unter "Weiterführende Links"): Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
die AusweisApp und
ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses können Sie ganz ohne Termin direkt an unseren Schnellschalter im neuen Bürgerbüro Am Viktoriabrunnen 4 erledigen.