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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt. Für die Überführung einer Urne ist kein Leichenpass notwendig.

Transport eines Sargs zu einem Leichenwagen

Beschreibung

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.