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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Einbau einer Rampe in einer behindertengerechten Wohnung

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

Gegenstand

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung  können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.