Reisepass; Erstattung einer Anzeige bei Verlust und Wiederauffinden
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Beschreibung
Ihr Reisepass ist weg? Egal ob er gestohlen worden ist oder Sie ihn verloren haben, in jedem Fall müssen Sie den Verlust bei uns anzeigen. Dies geht vor Ort im Bürgerbüro oder online.
Wenn Sie danach Ihren Reisepass wiederbekommen, müssen Sie das ebenfalls bei der Stadt anzeigen. Damit soll verhindert werden, dass doppelte Ausweise im Umlauf sind.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich außerdem an die Polizeiinspektion Coburg.
Besondere Hinweise
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.