Kraftfahrzeug; Beantragung einer Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II
Beschreibung
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde bzw. der Ausführung von bestimmten Zulassungsangelegenheiten veranlassen, dass diese der Zulassungsbehörde übersandt wird. Sie können dann bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dort bereits eingegangen ist.
Das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei folgenden Zulassungsangelegenheiten erforderlich:
Neuzulassung
Halterwechsel
Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk, wenn das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten wird
Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
Zuteilung eines neuen Kennzeichens
Kennzeichenänderung, z.B. nach Diebstahl oder Verlust
Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
Änderung auf ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E)
Voraussetzungen
Ihr Kredit- oder Leasinggeber schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Kfz-Zulassungstelle. Erst nach Eingang des Dokuments bei der Zulassungsbehörde kann die Zulassungsangelegenheit durchgeführt werden.
Sie benötigten für die Auskunft die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörde erteilt entsprechende Auskünfte auf Nachfrage. Sie kann diese im Online-Verfahren bereitstellen.
Fristen
Bitte achten Sie darauf, Ihre Zulassungsangelegenheit zeitnah auszuführen oder stimmen ggf. mit dem Kredit- oder Leasinggeber ab, wann dieser die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde zurückfordern kann.
Dokumente
keine
Gebühren
Für die Verwahrung, der Rücksendung des Zulassungsbescheinigung Teil II und – soweit beantragt - für die Eintragung der Sicherungsübereignung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 5,10 EUR erhoben.